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Corona-Update: Einschränkungen in Finnland werden teilweise aufgehoben

05.05.2020

In Kürze: Restaurants werden ab Anfang Juni schrittweise geöffnet. Die Obergrenze für Versammlungen wird von 10 auf 50 Personen heraufgesetzt. Und die Empfehlung der Kontaktbeschränkung für über 70-Jährige gilt weiterhin.

Folgende Einschränkungen werden aufgehoben:

Das Ausleihen von Büchern und anderen Materialien aus Bibliotheken ist ab sofort (05.05.) gestattet. Ein längerer Aufenthalt in Bibliotheken ist nicht erlaubt.

Restaurants dürfen ab dem 1. Juni schrittweise ihre Türen öffnen. Dies kann jedoch noch rückgängig gemacht werden, wenn die epidemiologische Situation sich ändert. Die Öffnung von Restaurants erfordert eine Gesetzesänderung, damit der Restaurantbetrieb eingeschränkt werden kann, beispielsweise in Bezug auf Kundenanzahl und Alkohol-Ausschankzeiten. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden der Regierung spätestens am 13. Mai präsentiert.

Die Beschränkungen des grenzüberschreitenden Verkehrs werden ab dem 14. Mai aufgehoben, um dauerhaften grenzüberschreitenden Verkehr und Pendelverkehr sowie anderen erforderlichen Verkehr zu ermöglichen. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pendlerverkehr zwischen Finnland und Estland wieder erlaubt ist. Die Vorgehensweise wird die gleiche sein wie beim momentanen Pendelverkehr zwischen Schweden und Finnland. Die freiwillige Quarantäne von 14 Tagen gilt weiterhin für alle Reisenden.

Outdoor-(Sport)Plätze sind ab dem 14. Mai zugänglich, vorbehaltlich der Einhaltung von Einschränkungen (50 Personen).

Sportwettkämpfe und -Ligen können ab dem 1. Juni mit besonderen Vorkehrungen gestartet werden.

Staatliche und kommunale Museen, Theater, die Nationaloper, Kulturhäuser, Bibliotheken, Bibliotheksautos, Kunden- und Forschungssaaldienste des Nationalarchivs, Hobbyeinrichtungen und Veranstaltungsorte, Schwimmbäder und andere Sportanlagen, Jugendeinrichtungen, Clubeinrichtungen, Tagungseinrichtungen für Organisationen, Rehabilitations- und Arbeitszentren werden ab dem 1. Juni schrittweise geöffnet.

In Gymnasien, Berufsschulen, Universitäten und in der freien Bildungsarbeit ist es möglich, ab dem 14. Mai kontrollierten Nahunterricht zu betreiben. Die Regierung empfiehlt jedoch, dass das Fernstudium in diesen Einrichtungen bis zum Ende des Semesters fortgesetzt wird.

Diese Einschränkungen werden fortgesetzt oder gelockert:

Einschränkungen für Besuche in Sozial- und Gesundheitseinheiten (z. B. Seniorenheimen) bestehen vorerst weiterhin.

Personen über 70 Jahren wird weiterhin empfohlen, physischen Kontakt nach Möglichkeit zu vermeiden, was bedeutet, dass sie voraussichtlich unter Quarantänebedingungen bleiben. Diese Empfehlung steht bis Ende Juni. In Pflegeheimen wird nach neuen Vorgehensweisen gesucht, um Besuche zu ermöglichen.

Die Empfehlung zum Home Office wird vorerst fortgesetzt. Die Empfehlung wird nach dem Sommer neu evaluiert.

Urlaubsreisen ins Ausland werden noch nicht empfohlen, und die Reiseanweisungen des Außenministeriums gelten weiterhin. Das Innenministerium wird detailliertere Leitlinien für die schrittweise Öffnung des Grenzverkehrs ausarbeiten. Nach Angaben der Regierung muss die Aufhebung der Beschränkungen des Grenzverkehrs auf EU-Ebene koordiniert werden.

Großveranstaltungen mit mehr als 500 Personen sind bis zum 31. Juli verboten.

Das Versammlungslimit wird ab sofort von derzeit 10 Personen auf maximal 50 Personen ab dem 1. Juni gelockert. Ende Juni wird diese Empfehlung neu evaluiert. Dies betrifft u. a. Kultur-, Sport- und weitere Hobbyveranstaltungen und religiöse Veranstaltungen.

Für Innen- und regional begrenzte Außenbereiche wie Vergnügungsparks, Zoos, Bibliotheken und Kinos wird die Sicherheit gewährleistet, indem die Anzahl der Kunden begrenzt, Sicherheitsabstände festgelegt und Hygieneanweisungen erteilt werden.

Quelle: Yle

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