Rechtsberatung

Unsere Rechtsabteilung berät deutsche Unternehmen seit vielen Jahren erfolgreich in Fragen des finnischen Rechts.

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Die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem finnischen Recht sind nach wie vor groß. Das gilt vor allem für die Bereiche, in denen die Europäische Union noch nicht das Sagen hat: Arbeitsrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht.

Auch bei vielen anderen rechtlichen Themen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wenn Sie hierzu Fragen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass wir nur Unternehmen beraten.

Entsendung von Arbeitnehmern nach Finnland

Werden Arbeitnehmer nach Finnland entsandt, sind sie an die finnische Gesetzgebung gebunden. Dies gilt vor allem für Gehälter, Arbeitszeiten und finnische Tarifverträge. Diese unterscheiden sich zum Teil stark von deutschen Regularien.

Ausländische Unternehmen werden von den finnischen Behörden häufig kontrolliert. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen.

Wir informieren Sie gern über die für Ihr Unternehmen geltenden Bedingungen und helfen Ihnen dabei, rechtskonforme Arbeitszeitmodelle und Entsendeverträge auszuarbeiten.

Anstellung von Mitarbeitern in Finnland

Wenn ein deutsches Unternehmen in Finnland Arbeitnehmer beschäftigt, führt am finnischen Arbeitsrecht kein Weg vorbei. Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Arbeitsverhältnis – von der Einstellung bis zum Ende der Beschäftigung.

Arbeitsverträge nach finnischem Recht erstellen wir entsprechend den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entweder zweisprachig Deutsch/Finnisch oder in englischer Sprache.

Gesellschaftsgründung in Finnland

Mit der nicht börsennotierten Aktiengesellschaft ("Oy") stellt das finnische Recht eine sehr praktische Gesellschaftsform zur Verfügung. Die Gründung ist günstig und schnell und die Handhabung - auch aus dem Ausland - ist unkompliziert.

Wir haben in den letzten Jahren für zahlreiche deutsche Unternehmen finnische Tochtergesellschaften gegründet. Alle Gründungsdokumente gibt es von uns einschließlich deutscher Übersetzungen, und wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit Banken und Behörden.

Geschäftsführerverträge gehören ebenfalls zu unserem Standardrepertoire.

Vertragsgestaltung

Wenn Ihr Unternehmen mit einem finnischen Partner Vertragsbeziehungen eingehen möchte, helfen wir Ihnen gerne dabei, die Verträge zu erstellen oder zu prüfen, um spätere Auseinandersetzungen zu verhindern.

Handelsregisterauszüge und Bonitätsauskünfte

Benötigen Sie Informationen über die Vertretungsverhältnisse oder die Kreditwürdigkeit eines finnischen Unternehmens? Wir können für Sie Handelsregisterauszüge oder Bonitätsauskünfte in englischer Sprache einholen.

Sonstige Rechtsfragen

In allen anderen rechtlichen Fragen helfen wir Ihnen ebenfalls gerne weiter oder vermitteln Ihnen einen geeigneten Ansprechpartner.

Identifizierung von Bankkunden

Wollen Sie mit Ihrem Unternehmen nach Deutschland expandieren und dazu ein deutsches Bankkonto eröffnen? Mit unserer Hilfe ist dies möglich, ohne dafür nach Deutschland zu reisen.

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat mit den deutschen Banken einen Vertrag ausgehandelt, der die Identitätsfeststellung und -überprüfung von Bankkunden durch eine AHK ermöglicht. Dies erspart Ihnen viel Aufwand und die Reise nach Deutschland, denn wir können als AHK Finnland Ihre Identität im Namen der Bank stellvertretend hier in Helsinki verifizieren.

Hintergrund
Das finnische Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beruht auf einer EU-Direktive, die auch in Deutschland umgesetzt worden ist. Diese Direktive erlegt allen Banken der Mitgliedsstaaten die Pflicht auf, die Identität ihrer Kunden festzustellen und zu authentifizieren.

Die Authentifizierung von Privatkunden verläuft in der Regel so, dass ein gültiger Pass und/oder Personalausweis der Person kontrolliert wird. Bei Unternehmen oder Vereinen werden die Personalien der Vertreter überprüft. Die Eröffnung eines Bankkontos war vorher ohne ein persönliches Erscheinen bei der Bank nicht möglich. Dies setzte daher immer eine Reise nach Deutschland voraus.

Vorgehensweise
Nehmen Sie vor der Identitätsfeststellung bei der AHK Finnland Kontakt zu einer Bank auf, bei der Sie ein Konto eröffnen wollen. Die Bank erledigt zunächst die Formalitäten und alle anderen Verpflichtungen, die zur Identitätsfeststellung gehören. Danach können Sie einen Termin bei uns vereinbaren, um persönlich Ihre Identität authentifizieren zu lassen.

Preis
Für Privatpersonen berechnen wir für diese Dienstleistung 130€ (ink. 24% MwSt.) und für Geschäftskunden 230€ (ink. 24% MwSt.).

Rechtsanwalts-/Steuerberaterverzeichnis

Wenn Sie als Rechtsanwalt oder Steuerberater tätig sind, können wir Sie gerne in unser Rechtsanwalts /Steuerberaterverzeichnis aufnehmen. Das Verzeichnis geben wir an Mitglieder und Kunden bei Anfragen heraus, die wir nicht selbst bearbeiten. Voraussetzung für die Aufnahme ist die Mitgliedschaft in der AHK Finnland.

Mitglied werden Sie hier