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Das finnische Finanzamt gibt bekannt: Hilfestellung während der Corona-Krise

27.03.2020

Das finnische Finanzamt ist ebenfalls bemüht, Unternehmen in diesen schwierigen Zeiten zu unterstützen und bietet folgende Hilfestellungen bzw. Erleichterungen bei der Steuerzahlung an.

  1. Ertragssteuer 2020: Wenn Sie in Finnland ertragssteuerpflichtig sind und in diesem Jahr regelmäßig sog. Vorsteuerraten auf die Ertragssteuer zahlen, besteht die Möglichkeit, diese Vorsteuerraten ändern zu lassen, sofern davon auszugehen ist, dass der geschätzte Ertrag sich nicht realisieren wird.
     
  2. Abgabe der Steuererklärung: An den Abgabeterminen für die Steuererklärung/Tätigkeitserläuterung für das Steuerjahr 2019 ändert sich nichts. Im Krankheitsfall kann jedoch eine Verlängerung gewährt werden. Strafzahlungen für eine krankheitsbedingt verspätete Abgabe der Erklärung können auf Antrag erlassen werden.
     
  3. Strafzahlungen für eine verspätete Abgabe von Meldungen im Einkommensregister fallen nicht an.
     
  4. Umsatzsteuermeldungen müssen weiter fristgerecht abgegeben werden. Für verspätete Meldungen aufgrund von Krankheit kann beantragt werden, dass keine Säumnisgebühren hierfür gezahlt werden müssen.
     
  5. In Härtefällen, d.h. bei Zahlungsschwierigkeiten, kann mit dem Finanzamt ein Ratenzahlungsplan vereinbart werden.

Weitere Informationen zu den genannten Punkten finden Sie aktuell unter:

https://www.vero.fi/en/About-us/newsroom/corona-situation/the-finnish-tax-administration-supports-businesses-during-the-corona-pandemic/

Bei Rückfragen steht Ihnen unsere Abteilung Tax & HR Services zur Verfügung.

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