Beschäftigung von Mitarbeitern mit permanentem Wohnsitz in Finnland

Sollten Sie Arbeitnehmer in Finnland bspw. als Außendienstmitarbeiter oder dauerhaft aus dem finnischen HomeOffice arbeitende Mitarbeiter fest anstellen, übernehmen wir gerne die Lohn- und Gehaltsabrechnungsprozesse. Hier kümmern wir uns unter anderem um alle Meldungen an die Behörden und das Einkommensregister sowie um Fragen zur Sozialversicherung und Gesundheitsfürsorge.

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Wir bieten Ihnen hier die folgenden Dienstleistungen:

  • Registrierung als Arbeitgeber
  • Meldung der Gehaltszahlungen an das Einkommensregister
  • Sonstige Anmeldungen und Registrierungen bei finnischen Behörden
  • Gehaltsabrechnungen (deutsch/finnisch)
  • Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen
  • Gesundheitsfürsorge/ Vertrag mit finn. Ärztehaus

In Zusammenarbeit mit unserer Rechtsabteilung klären wir ebenfalls Fragen zu arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, wie die Erstellung und Beendigung von Arbeitsverträgen, Mutterschutz und anderen Themen.

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