Statistiken

UPDATE: Umgang mit Corona in Finnland

23.03.2020

Hier eine Zusammenfassung der Maßnahmen der finnischen Regierung sowie Verlinkungen zu aktuellen Informationen der Gesundheitsbehörden und anderen.

Aktuelle Informationen der finnischen Behörden

Englischsprachige Informationen des finnischen Instituts für Gesundheit und Wohlbefinden (THL) zum Coronavirus finden Sie hier. https://thl.fi/en/web/thlfi-en

Informationen zur Hotline der Stadt Helsinki zum Coronavirus finden Sie hier: https://www.hel.fi/uutiset/en/social-services-and-health-care/corona-virus-helpline

Der neue Onlinedienst „Omaolo.fi“ ist für alle BürgerInnen Finnlands auf Finnisch, Schwedisch, Nordsamisch und Russisch verfügbar und bietet die Möglichkeit, Symptome und Behandlungsbedarf online zu beurteilen.

 

Maßnahmen der finnischen Regierung zur Eindämmung des Coronavirus

Bereits am 16.03. hat die finnische Regierung weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Finnland beschlossen. Am 18.03. hat das Parlament die von der Regierung beschlossene Inkraftsetzung des Ausnahmezustands-Gesetzes angenommen. Zweck der Maßnahmen ist, die Bevölkerung zu schützen sowie die Funktion der Gesellschaft und Wirtschaft sicherzustellen. Die Beschlüsse gelten zunächst bis zum 13. April 2020.

Die Ministerien und zuständigen Behörden werden Beschlüsse und Empfehlungen nun gemäß Ausnahmegesetz, Infektionsschutzgesetz und sonstiger Gesetzgebung umsetzen. Die zuständigen Behörden werden detailliertere Anweisungen im Rahmen ihrer Zuständigkeit erlassen.

Reisen

Finnische Staatsangehörige sowie in Finnland lebende Personen sollten nicht ins Ausland reisen. Wegen der Gesundheitssicherheit werden die Grenzen von Finnland unter Einhaltung internationaler Verpflichtungen geschlossen. Der Personen- und Passagierverkehr nach Finnland soll so bald wie möglich unterbrochen werden, mit Ausnahme der Rückkehr von finnischen Staatsangehörigen und in Finnland lebenden Personen. Finnischen Reisenden wird empfohlen, so schnell wie möglich nach Finnland zurückzukehren. An der Nord- und der Westgrenze wird der unverzichtbare Grenzverkehr zur Arbeitsausübung und sonstigen unverzichtbaren Erledigung von Angelegenheiten zugelassen. Der Waren- und Güterverkehr geht normal weiter.

Den aus dem Ausland zurückkehrenden finnischen Staatsangehörigen und den sich in Finnland ständig aufhaltenden Personen werden der Quarantäne vergleichbare Verhältnisse für zwei Wochen empfohlen.

Die aus dem Ausland zurückkehrenden Personen sollten den Zeitpunkt der Rückkehr und die Abwesenheit von der Arbeit für zwei Wochen mit dem Arbeitgeber vereinbaren.

Die Arbeitgeber des öffentlichen Sektors bestimmen die Arbeitnehmer des öffentlichen Sektors zu Heimarbeit, sofern deren Arbeitsaufgaben dies erlauben.

Öffentlicher Raum

Öffentliche Zusammenkünfte werden auf zehn Personen beschränkt und es wird empfohlen, unnötiges Aufhalten an öffentlichen Plätzen zu vermeiden.

Geschlossen werden staatliche und kommunale Museen, Theater, die Nationaloper, Kulturhäuser, Bibliotheken, Bibliotheksbusse, Kunden- und Forscherbereiche des Nationalarchivs, Freizeiträume und -orte, Badeanstalten und sonstige Sportstätten, Jugendhäuser oder -räume, Clubräume, Veranstaltungsräume von Organisationen, Beschäftigung für Senioren, Rehabilitationstätigkeit und Arbeitseinrichtungen. Es wird empfohlen, dass der private und dritte Sektor sowie Religionsgemeinschaften in der gleichen Weise verfahren.

Schutz von Risikogruppen

Besuche in Wohneinrichtungen für Senioren und andere Risikogruppen werden untersagt.

Besuche von Außenstehenden in Behandlungs- und Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Krankenhäusern mit Ausnahme von symptomfreien Angehörigen von kritischen Patienten und Kindern, Angehörige von Patienten in der Palliativpflege sowie der Ehepartner oder eine Hilfsperson von Gebärenden werden untersagt.

Als Handlungsrichtlinie werden über 70-Jährige verpflichtet, sich aller Kontakte mit anderen Menschen nach Möglichkeit zu enthalten (Quarantäne vergleichbare Verhältnisse), mit Ausnahme von Parlamentsabgeordneten, die Staatsführung und kommunale Ehrenmandatsträger.

Erziehung und Bildung

Die Einrichtungen zur frühkindlichen Erziehung und der damit in Verbindung stehende Vorschulunterricht bleiben offen. Damit wird der Zugang der Kinder von Personal, das für die Funktion der Gesellschaft in kritischen Bereichen arbeitet, sichergestellt und die Berufsausübung der Eltern ermöglicht. Die Regierung beschließt weiter, dass die Eltern und Sorgerechtspersonen, denen es möglich ist, die Betreuung der Kinder zu Hause zu gestalten, auch so verfahren.

Schulen, Ausbildungsstätten, Universitäten und Fachhochschulen sowie Volkshochschulen und andere Einrichtungen der freien Bildungsarbeit werden geschlossen sowie der Unterricht in diesen unterbrochen. Ausnahmsweise wird jedoch in den Schulen Vorschulunterricht sowie in den Jahrgangsstufen 1-3 Unterricht für Kinder der Eltern angeboten, die in kritischen Bereichen für die Funktion der Gesellschaft arbeiten. Als weitere Ausnahme wird Unterricht für solche Kinder angeboten, die einen Beschluss zur Sonderförderung erhalten haben, jedoch so, dass die Eltern und Sorgerechtspersonen, denen es möglich ist, die Betreuung der Kinder zu Hause zu gestalten, auch so verfahren. Diese Regelung tritt am Mittwoch, den 18.3.2020 in Kraft.

Anstelle von Unterricht wird in den Universitäten, Fachhochschulen und den beruflichen Schulen, der gymnasialen Oberstufe und der Grundschule (Perusopetus) der Unterricht und die Anleitung weitestgehend durch alternative Methoden, unter anderem Fernunterricht, digitale Lernumfelder und -lösungen [AG1] sowie bei Bedarf durch Eigenunterricht durchgeführt.

Die Reifeprüfungen finden nach dem am 13.3.2020 veröffentlichten konzentrierten Zeitplan unter Berücksichtigung der von den Gesundheitsbehörden erlassenen Bestimmungen statt.

Gesundheitswesen

Die Kapazität des Sozial- und Gesundheitswesens im öffentlichen und privaten Sektor wird erhöht. Gleichzeit wird nicht dringende Tätigkeit abgebaut. Die Kapazität des privaten Sektors wird bei Bedarf für den öffentlichen Sektor eingesetzt. Gleichzeit werden die gesetzlichen Fristen und Verpflichtungen flexibel gehandhabt.

Die Testkapazität für Covid-19-Tests wird erhöht. Das Institut für Gesundheit und Wohlbefinden (THL) wird die Regionen dahingehend unterstützen.

Bei Personal im kritischen Bereich wird von den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes und des Jahresurlaubsgesetzes im privaten und öffentlichen Bereich abgewichen.

Insbesondere Ausbilder im Sozial- und Gesundheitswesen und für die innere Sicherheit sollen sich darauf einstellen, bei Bedarf zur Arbeit gerufen zu werden.