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Deutscher Bundestag ermöglicht Milliarden-Investitionen bis 2037

31.03.2025

Viele Beobachter nennen den Beschluss „historisch“ – der deutsche Bundestag hat am 18.3.2025 das Grundgesetz geändert, um die Finanzierung dringend nötiger Aufgaben des Staates durch neue Schulden zu ermöglichen, vor allem in den Bereichen Verteidigung und Infrastruktur.

Konkret hat der Bundestag ein Sondervermögen von 500 Mrd. Euro für Infrastruktur beschlossen, davon sind 100 Mrd. Euro für den Klima- und Transformationsfond vorgesehen, der vor allem helfen soll, die deutsche Wirtschaft auf den Pfad zur Klimaneutralität zu bringen.

Historisch ist an dem Beschluss vor allem eines: Deutschland und Europa sehen sich sicherheitspolitisch vor enormen Herausforderungen. Die Finanzpakete wurden von Friedrich Merz (CDU) mit dem unvorhersehbaren Verhalten der neuen US-Administration unter Donald Trump gerechtfertigt – und mit den damit einhergehenden Sicherheitsrisiken. Deutschland setzt damit die sogenannte Schuldenbremse außer Kraft, jedenfalls zum Teil. Sie war 2009 ins Grundgesetz geschrieben worden. Friedrich Merz hatte Ende Februar mit CDU/CSU die Bundestagswahl gewonnen und führt Koalitionsverhandlungen mit der SPD. Aller Voraussicht nach wird er als Kanzler die nächste Bundesregierung anführen.

Als historisch kann der Beschluss zudem gelten, da die Finanzpakete aufgrund der außenpolitischen Dringlichkeit und der aktuell günstigen Mehrheitsverhältnisse noch im „alten“ Bundestag verabschiedet wurden. Die Grundgesetzänderung erforderte eine Zweidrittel-Mehrheit, für die die Fraktionen CDU/CSU und SPD noch die Partei Die Grünen brauchten.

Was beinhalten die Finanzpakete im Einzelnen?

Streng genommen sind mit dem Beschluss zunächst nur die Voraussetzungen für eine Schuldenaufnahme geschaffen worden. Jedoch stehen damit die groben Eckdaten fest:

Sondervermögen Infrastruktur

Im Grundgesetz wird ein Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität verankert (der Bundesrat muss am Freitag, 20.3.2025, noch zustimmen), das von der Schuldenbremse ausgenommen ist und mit 500 Mrd. Euro aus Krediten finanziert werden soll. Dieses Sondervermögen soll für einen Zeitraum von zwölf Jahren gelten. Die Grüne haben hineinverhandelt, dass 100 Mrd. Euro für den „Klima- und Transformationsfond“ bereitstehen.

Investitionen in Verteidigung mit erweitertem Sicherheitsbegriff

Ausgaben für Verteidigung und Sicherheit sollen nur noch bis zu einer Grenze von einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) – also im deutschen Fall etwa 44 Mrd. Euro – aus dem Kernhaushalt kommen, Alles was darüber hinaus geht, unterliegt nicht mehr der Schuldenbremse. Es gibt also im jetzigen Beschluss keine Begrenzung für darüberhinausgehende Ausgaben für Verteidigung. Im Beschluss wurde zudem einen erweiterter Verteidigungsbegriff zu Grunde gelegt. Dieser bezieht auch nötige Investitionen ein, die dem Zivil- und Bevölkerungsschutz, den Nachrichtendiensten, der Cybersicherheit oder der Hilfe für angegriffene Staaten dienen.

Bundesländer mit mehr Investitionsspielraum

Außerdem sollen die sechzehn deutschen Bundesländer mehr Spielraum für Investitionen bekommen: Zusammen sollen sie künftig Kredite in Höhe von 0,35 % des BIP aufnehmen dürfen. Damit haben die Länder nun die gleiche Schuldenregel wie der Bund. Die Länder waren seit der Schuldenbremse dazu verpflichtet, keine neuen Schulden zu machen.

Chancen für die finnische Wirtschaft

Deutschland wird es also in den nächsten zehn bis zwölf Jahren nicht an Investitionsgeldern fehlen. Und es besteht ein enormer Investitionsbedarf. Das Land muss dringend seine physische bauliche Infrastruktur erneuern sowie seine digitale Infrastruktur in Wirtschaft und Gesellschaft verbessern. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit sowie Hilfe für angegriffene Staaten unterliegen quasi keinen Grenzen mehr, wenn die Ausführungsgesetze nicht weiteres regeln.

Das bedeutet ebenfalls enorme Chancen für finnische Unternehmen: In Zukunft wird es mehr Ausgaben von deutschen Unternehmen und dem Staat für Digitalisierung, Cybersicherheit, Baumaßnahmen, Klimatechnologien und Rüstungsgüter geben. Alles Branchen, in denen Finnland etwas zu bieten hat.

Wie geht es weiter? Wann steht Genaueres zu den Paketen fest?

Bevor die Pakete wirklich stehen und genutzt werden, stehen für die deutsche Politik noch einige wichtige Aufgaben an. Zumindest eine Zustimmung im Bundesrat gilt als sicher. Mit den dann beschlossenen Änderungen wird im Grundgesetz zunächst grundsätzlich die Möglichkeiten für neue Schulden geschaffen.

Laut Pressemeldungen braucht es danach ein sogenanntes Ausführungsgesetz für genauere Regelungen der Schuldenaufnahmen, zum Beispiel zur Nutzung des Sondervermögens Infrastruktur. Dies kann der neu gewählte Bundestag mit einfacher Mehrheit verabschieden, vermutlich mit der Mehrheit von CDU/CSU und SPD, die eine Koalition noch vor Ostern anstreben.

Bis dahin laufen die Koalitionsverhandlungen, dort könnten Eckpunkte für die genauere Nutzung der neuen Finanzpakete unter den Partnern vereinbart werden. Was genau im Ausführungsgesetz stehen soll, wird dann im Parlament ausführlich und öffentlich debattiert.

Außerdem muss der neue Bundestag einen regulären Haushalt 2025 verabschieden. An dem Thema war die alte Regierung Ende 2024 zerbrochen, hatte also keine Mehrheit im Bundestag, um einen Haushalt zu beschließen.

Der neue Bundestag wird demnächst zusammentreten, während die beiden Fraktionen CDU/CSU und SPD ihre Koalitionsverhandlungen fortsetzen. Die Verhandlungen sollen bis Ostern abgeschlossen sein, dann hätte Deutschland eine neue Regierung.