Briefwahl aus Finnland? Die Deutsche Botschaft Helsinki hilft mit Kurierdienst!

24.01.2025

Die Bundestagswahlen finden am 23. Februar 2025 statt. Da sie vorgezogen stattfinden, tickt für alle wahlberechtigten Deutschen im Ausland die Uhr, vor allem wegen zwei Fristen.

  • Frist 1: Man muss einerseits die Wahlunterlagen rechtzeitig in der zuständigen Gemeinde (meist letzter Wohnsitz) beantragen, im Gesetz steht bis 21 Tage vor der Wahl, also bis spätestens 2. Februar – und dann müssen die Wahlunterlagen auch noch rechtzeitig in Finnland ankommen, denn…
  • Frist 2: … der Wahlbrief muss es bis zum 23. Februar wieder zurück schaffen. Alle Deutschen in Finnland wissen, dass das mit der finnischen Post knapp werden kann.

Schicken Sie Ihren Wahlbrief an die Deutsche Botschaft

Die Deutsche Botschaft Helsinki bietet für dieses Problem der knappen Fristen ihre Hilfe an. Sie hat Ihren amtlichen Kurierweg für die Übersendung der Briefwahlunterlagen von Finnland nach Deutschland geöffnet.

Das funktioniert so:

  • Sobald Sie Ihre Wahlunterlagen erhalten und gewählt haben, können Sie Ihren Wahlbrief (mit Haftungsausschluss-Formular) an die Deutsche Botschaft schicken oder direkt dort einwerfen.
  • Der Brief muss spätestens bis zum 18.2.25 (8 Uhr morgens) bei der Botschaft eingehen.
  • Die genaue Anleitung, wie Sie diesen amtlichen Kurierweg der Botschaft für Ihre Briefwahl nutzen, lesen Sie im Merkblatt der Deutschen Botschaft.
  • Wichtig: Das PDF enthält auf Seite 2 ein Haftungsausschluss-Formular, das Sie ausdrucken und dem Wahlbrief in einem separaten Umschlag beifügen.

Hier die komplette Anleitung zur Nutzung des amtlichen Kurierdienstes und das Formular zum Haftungsausschluss:

Anleitung und Haftungsausschluss-Formular zum Ausdrucken

 

Briefwahlunterlagen noch nicht beantragt?

Haben Sie als wahlberechtigter Deutscher im Ausland Ihre Wahlunterlagen noch nicht beantragt? Dann sollten Sie das schnellstmöglich tun – meist muss der Antrag bei der Gemeinde gestellt werden, in der Sie zuletzt gemeldet waren. Dort stellen Sie einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis, dieser muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl, also 2. Februar 2025 bei Ihrer zuständigen Gemeinde in Deutschland eingehen. Manche Gemeinden akzeptieren das Antragsformular gescannt oder als Foto per Mail.

Übersichtliche Infos zu den Voraussetzungen und je nach Voraussetzung die verschiedenen Antragsformulare als Download finden Sie unter dem Link der Bundeswahlleiterin.

Informationen und Anträge zur Briefwahl - Deutsche im Ausland