Im Wege einer Sozialreform soll die Wahrnehmung von Wohlfahrtsaufgaben von den Gemeinden auf den Staat verlagert werden. Dies bringt auch steuerliche Änderungen mit sich.
Für das Jahr 2023 hat die finnische Regierung Anpassungen der progressiven staatlichen Einkommensteuer beschlossen. Das Gesetz 620/2021 (Laki vuoden 2023 tuloveroasteikosta) legt die individuellen Steuerklassen und -sätze ab dem 1. Januar 2023 fest.
Zusätzlich werden die Gemeindesteuersätze für das Jahr 2023 um 13,26 Prozentpunkte im Vergleich zu den im Jahr 2022 geltenden Sätzen gesenkt. Diese Sätze werden im Rahmen des für Herbst erwarteten Haushaltsentwurfs festgelegt und variieren je nach Gemeinde. Eine Übersicht der jeweiligen kommunalen Sätze für 2021 findet sich auf der Webseite der finnischen Steuerbehörde (auf Finnisch).
Die vorgenannten Änderungen des finnischen Einkommensteuergesetzes (Tuloverolaki 1992/1535) gelten ab dem 1. Januar 2023.
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